Ohne
einem Fischfond bzw. Fumet de poisson sind viele Fischgerichte nicht zu kochen.
Die Herstellung dieser Basis benötigt zwar etwas Zeit, da man sie aber einfrieren kann, muss man
sie nicht immer extra vorher Zubereiten, sondern kann sich bequem einen kleinen
Vorrat anlegen.
Sehr
gut eignen sich für diesen Fond die Karkassen von Weißfischen wie Seezunge,
Steinbutt, Seeteufel, Kabeljau und Steinbeißer. Auch Rochenflügel eignet sich
ganz ausgezeichnet. Lachs sollte nur bei der Unterstützung von Lachsgerichten Verwendung
finden und heimische Süßwasserfische geben nicht so stark ihre Aromen ab. Für
Krustentiere bietet es sich natürlich an, aus den Panzern jeweils frisch einen
Fond zu entwickeln, zur Not kann jedoch auch auf einen Fischfond als Basis zurückgegriffen
werden.
Die
Gelierkraft der Weißfische ist gegenüber den anderen Fischen ebenfalls stärker,
was von Vorteil ist, wenn Gelee oder Consommé hergestellt werden sollen.
Fischfond/Fischbouillon
bzw. Fumet de poisson
20160625toko
Zutaten
Fischfond/-bouillon:
1,5
kg Karkassen bzw. Fischgräten und Köpfe, alles vom Tag, also ganz frisch!!!
3
Echalottes, geviertelt, sauber ohne Schale
1
Stange Lauch/Porree, heller Teil, in Ringen
1
Stangen Staudensellerie, grob gehackt
4
Stängel Blattpetersilie, ganz grob gehackt
½
Karotte, geschält und grob gehackt
1
Knoblauchzehe, jung, angedrückt
2
Lorbeerblatt, geknickt
1
Zweig Thymian
12
weiße Pfefferkörner
5
Wacholderbeeren, angedrückt
1
Gewürznelke
1,2
l Wasser
0,25
l Weißwein, trocken
10
cl Noilly Prat
Küchenutensilien:
Leinentuch
oder feines Haarsieb
ausreichend
großer Topf
Zubereitung:
Die
Karkassen in kaltem Wasser für 30 Minuten wässern. Zutaten mit dem Wasser kalt
aufsetzen und einmal aufkochen. Hitze reduzieren, so dass der Fond nur noch
leicht simmert. Wein und Noilly Prat zugeben und für 20 Minuten köcheln lassen
und dabei immer einmal abschäumen.
Fond
durch eine feines Haarsieb oder Leinentuch abgießen. Karkassen leicht mit einem
breiten Löffel oder Schöpfkelle ausdrücken.
Für
kräftige Fischsuppen wie die Bouillabaisse oder ähnlichen Gerichte muss der Fond nicht geklärt
werden, für eine Consommé dagegen schon. Das Klären eines Fonds findet man
hier.
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